Mutualitätsfonds
Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel
Seit 2019 engagiert sich das HAKO Schutzkonsortium Südtirol intensiv in der Entwicklung eines sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. mit dem Ziel, die Einkommen der genossenschaftlich organisierten landwirtschaftlichen Betriebe in Südtirol langfristig zu stabilisieren.
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit den Erzeugergenossenschaften VOG und Vi.P, der Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen sowie der Universität Padua entwickelt. Der Fonds ist organisatorisch beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol angesiedelt und wird gemäß den geltenden Satzungen sowie den europäischen Rechtsgrundlagen nach Art. 36 und 39-bis der EU-Verordnung 1305/2013 und der EU-Verordnung 2393/2017 verwaltet.
Der Mutualitätsfonds verfolgt keine Gewinnabsichten und dient ausschließlich der Unterstützung und Absicherung der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe. Die entsprechenden Satzungen können beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol eingesehen werden. Rechtlich verbindlich ist dabei ausschließlich die italienische Fassung der Satzungen.

Teilnahme beim Fonds
Im Rahmen der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 5. Juni 2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe langfristig zu stabilisieren und die Betriebe bei außergewöhnlichen Markt- oder Produktionsschwankungen zusätzlich abzusichern.
Gleichzeitig wurde beschlossen, beim zuständigen Landwirtschaftsministerium MASAF die offizielle Anerkennung des Fonds zu beantragen, um die vorgesehenen öffentlichen Förderungen gemäß den europäischen Bestimmungen nach Art. 36 der EU-Verordnung 1305/2013 sowie der EU-Verordnung 2393/2017 in Anspruch nehmen zu können.
Bereits im Jänner 2021 konnte – in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium – sowohl die Anerkennung des Hagelschutzkonsortiums als verwaltende Organisation als auch die Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel für Südtirol abgeschlossen werden.
Mit Ministerialdekret Nr. 0357626 vom 5. August 2021 wurde der Fonds schließlich offiziell durch das Landwirtschaftsministerium anerkannt.
Informationen zum sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel
Der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist seit der Ernte 2020 aktiv und dient der Stabilisierung der Einkommen in der Südtiroler Apfelwirtschaft.
Derzeit wurden die Deckungsbeiträge für die Ernte 2024 eingehoben. In den kommenden Monaten wird geprüft, ob der Fonds für die Ernte 2024 einschreiten muss. Eine Auszahlung aus dem Fonds ist laut geltenden Bestimmungen nur möglich, wenn ein Einkommensverlust von mehr als 15 Prozent festgestellt wird („Event Trigger“). Gleichzeitig wird auch die Berechnung des Deckungsbeitrages für die Ernte 2025 vorgenommen. Die Einhebung dieses Beitrages erfolgt voraussichtlich innerhalb März 2026.
Austritt aus dem Fonds
Die Teilnahme am Fonds verlängert sich grundsätzlich automatisch, sofern nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen ein schriftlicher Austritt erklärt wird.
Der Austritt aus dem Fonds ist gemäß den Vorgaben des nationalen Risikomanagementplans PGRA jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres möglich.
Für die Ernte 2024 galt die Austrittsfrist bis 30. Juni 2024.
Für die Ernte 2025 gilt die Austrittsfrist bis 30. Juni 2025.
Für die Ernte 2026 gilt die Austrittsfrist bis 30. Juni 2026.
Derzeit können daher nur mehr Austritte mit Wirksamkeit ab der Ernte 2026 berücksichtigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.
Neueinschreibung in den Fonds
Landwirtschaftliche Betriebe, die sich ab der Ernte 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, müssen ihre Anfrage spätestens bis zum 30. Juni 2026 einreichen.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für die Einschreibung 2027 vorgemerkt.
Für die Einschreibung bitten wir um die Übermittlung einer schriftlichen Anfrage mittels PEC mit dem Betreff:
„Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T.“
Die Anfrage ist an folgende PEC-Adresse zu senden:
fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com
Bitte legen Sie Ihrer Anfrage das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag und Beauftragung zur Teilnahme am Fonds I.S.T.“ bei und führen Sie folgende Angaben an:
Bezeichnung des Betriebes
Steuernummer und Anschrift
persönliche E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Bitte beachten Sie, dass alle Neueinschreibungen ab dem 30. Juni 2026 verbindlich werden und die Teilnahme am Fonds für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.
Mitgliedsbeitrag
Betriebe, die sich bereits im Jahr 2020 in den Fonds eingeschrieben haben, mussten keinen Mitgliedsbeitrag entrichten.
Betriebe, die ab 2021 oder in den darauffolgenden Jahren dem Fonds beitreten, bezahlen im Jahr der Einschreibung zusätzlich zum Deckungsbeitrag auch einen einmaligen Mitgliedsbeitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Häufig gestellte Fragen“.
Wichtige Frist
Der nächste mögliche Termin für einen Ein- oder Austritt aus dem sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist der 30. Juni 2026.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
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Häufige Fragen
Welches Einkommen wird durch den Fonds gedeckt?
Durch den Fonds wird lediglich das Einkommen aus der Apfelproduktion abgesichert. Einkommen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wie Urlaub auf dem Bauernhof, aus Buschen- und Hofschänke, u.a. sowie persönliche Gehälter für lohnabhängiger Arbeit spielen dabei keine Rolle.
Wer legt den „Trigger Event“ fest?
Der „Trigger Event“ wird in der Regel vom Landwirtschaftsministerium – ISMEA für die gesamte Apfelwirtschaft oder für die Apfelwirtschaft innerhalb einer Region oder Provinz festgelegt. Das Verwaltungskomitee des Fonds kann aber diesen Trigger in besonderen Fällen selbst für ein bestimmtes Einzugsgebiet bestimmen lassen, sofern ein generelles Problem in der Vermarktung der Äpfel in diesem Gebiet besteht. Die Art der Berechnung dieses Triggers ist gesetzlich geregelt.
In den Fonds werden Gelder der Landwirte eingezahlt und auch Fördergelder. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Jeder Landwirt, der seine Äpfel über eine Genossenschaft der VOG und der ViP vermarktet, kann in den Fonds einzahlen. Dabei zahlt der Landwirt 30% ein und die öffentliche Verwaltung ergänzt den Betrag um weitere 70%. Beispiel: 300€ zahlt der Landwirt, 700€ legt die EU als Förderung drauf. In Summe sind somit 1.000€ im Fonds. Das Geld im Fonds steht den Landwirten für eine eventuelle Schadensvergütung zur Verfügung und muss somit kurzfristig verfügbar sein. Das heißt es darf nicht für spekulative Zwecke verwendet werden oder in riskanten Aktien investiert werden. Weiters muss die Verwaltung des Fonds jährlich eine Abrechnung und die Bilanz des Fonds dem Landwirtschaftsministerium vorlegen.
Wann zahlt der Fonds?
Der Fonds zahlt, sofern eine größere Preisschwankung am gesamten Apfelmarkt zu verzeichnen ist, wodurch zum Beispiel niedrigere Auszahlungspreise im Vergleich zu den 3 vorherigen Jahren die Folge sein können. Da der Verlust am Einkommen aus der Apfelproduktion gemessen wird, kann theoretisch auch ein unverhältnismäßiger Anstieg der Produktionskosten im Vergleich zu den 3 vorherigen Jahren zu einer Auszahlung aus dem Fonds führen. Diese Dynamiken werden über den „Trigger Event“ gemessen, welcher einen Verlust von mehr als 15% anzeigen muss.
Wieviel muss eingezahlt werden?
Laut Analysen der Universität Padua, die anhand anonymisierter Daten zweier Südtiroler Genossenschaften erstellt wurden, wird der Landwirt ungefähr 0,71 bis 0,90€ je Doppelzentner einzahlen müssen damit der Fonds wirtschaftlich arbeiten kann und um die gesetzlich vorgegebenen Mindestzahlungen im extremen Schadensfall zahlen zu können. Dieser vom Landwirt einzuzahlende Betrag betrifft den Anteil von 30%. Die öffentliche Verwaltung ergänzt die Einzahlung um weitere 70%! Beispiel: Bei einer Produktion von 600dz und 0,90€/dz ergibt der Anteil zu Lasten des Landwirtes 540€. Die öffentliche Verwaltung, sprich EU, legt weitere 1.260€ drauf. Insgesamte Einzahlung in den Fonds = 1.800€
Welchen Einfluss hat der Sortenspiegel auf die Auszahlung des Fonds?
Der Sortenspiegel eines Betriebes hat nur bedingt Einfluss. Damit der Fonds eine Auszahlung an den Landwirt vornehmen kann, muss ein genereller Preisverfall oder Anstieg der Produktionskosten in der gesamten Apfelwirtschaft oder der Apfelproduktion innerhalb einer bestimmten Zone vorhanden sein – siehe „Trigger Event“. Das heißt, dass in solchen extremen Fällen, unabhängig vom Sortenspiegel, ein genereller Einkommensverlust zu verzeichnen sein wird, weshalb auch Betriebe mit breiter Sortenstreuung vom Fonds profitieren werden.
Wieviel würde der Fonds auszahlen?
Analysen der Universität Padua anhand anonymisierter Daten zweier Südtiroler Genossenschaften, davon eine aus dem Vinschgau, haben gezeigt, dass bei einem Einbruch des Apfelmarktes beide Seiten im Schnitt gleich profitieren. Dabei hätte der Fonds in den letzten 10 Jahren drei bis vier Mal eine Schadensauszahlung in Höhe von 2 bis 8 Cent/kg an durchschnittlich 70% der analysierten Fälle gewährt. Beispiel: Rein bei einem Verlust von 2 Cent/kg im ersten Einzahlungsjahr würde der Landwirt doppelt so viel wie er eingezahlt hat erhalten. Sozusagen erhält er zusätzlich zum eingezahlten Deckungsbeitrag noch knapp die Hälfte des geschenkten Geldes der EU-Förderung. Diesen Teil des Geldes hätte er sonst nicht erhalten!
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für 3 Jahre zu bezahlen. Wie hoch ist er?
Mitglieder, welche sich bereits 2020 in den Fonds einschreiben, zahlen nur den Deckungsbeitrag. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich mit 2021 bzw. in den kommenden Jahren neu einschreiben, zahlen zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.
Für Neueinschreibungen 2021 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
50% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€ je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 50% = 270€/ha Mitgliedsbeitrag 2021
Für Neueinschreibungen 2022 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
100% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 100% = 540€/ha Mitgliedsbeitrag 2022
Für Neueinschreibungen 2023 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 150% = 810€/ha Mitgliedsbeitrag 2023
* Wert in €uro/dz wird jährlich vom Verwaltungsrat des Fonds aufgrund der höhe des Deckungsbeitrages des Vorjahres neu definiert.
Was passiert, wenn Landwirte vom Fonds immer profitieren und andere nicht?
Kann ich mich in einem zweiten Moment in den Fonds einschreiben?
Ja. Ein Landwirt kann sich natürlich auch erst in den kommenden Jahren in den Fonds einschreiben. Landwirte, die sich aber bereits 2020 in den Fonds eingeschrieben haben mussten keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Für die Neueinschreibungen 2021 und für alle weiteren Einschreibungen in den Fonds in den kommenden Jahren wird nun, neben dem jährlichen Deckungsbeitrag, auch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages im Eintrittsjahr fällig. Je später man sich in den Fonds einschreibt desto höher wird der Mitgliedsbeitrag sein.
Wer sich also zu günstigeren Bedingungen in den Fonds einschreiben möchte sollte dies in den Anfagsjahren des Fonds tun!
Betriebe die bereits in den Fonds eingeschrieben sind und den Betrieb an den Sohn oder die Tochter übergeben werden dabei gesondert behandelt. In diesen Fällen wird die Position auf dem Hofübernehmer umgeschrieben.
Warum sollte ich diesen Fonds beitreten und einzahlen?
Grundsätzlich muss jeder Landwirt als Unternehmer selbst entscheiden, ob er in den Fonds einzahlen soll oder nicht und ob er sein Einkommen sichern will. Die Europäische Union wird aber in Zukunft gerade beim Riskmanagement in der Landwirtschaft verstärkt in solche Systeme investieren und den Mutualitätsgedanken stärker fördern. Das sogenannte Gießkannenprinzip hat mittlerweile ausgedient. Während im Versicherungsbereich mit den Ausgaben für die Versicherung eine Dienstleistung eingekauft wird, und das investierte Geld, sofern kein Schaden eintritt, verloren ist, bildet das Geld, welches in einem Fonds eingezahlt wird, Kapital. Dieses Kapital steht also weiterhin den Mitgliedern des Fonds zu Verfügung und kann in einem späteren Moment für einen Schadensausgleich verwendet werden. Ein solcher Fonds ist, wenn man so will, als Investition mit Hebelwirkung zu sehen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Europäische Union zur Einkommensstabilisierung die Einzahlung des Landwirtes um weitere 70% ergänzt. Von diesen EU-Geldern werden also nur jene Landwirte profitieren, welche in Zukunft Systeme mit Mutualitätsgedanken nutzen und in diese investieren. Dabei gilt: Je eher desto besser!
An wem geht die Schadensauszahlung?
Der Fonds deckt das Einkommen des einzelnen Landwirtes, welcher in den Fonds eingezahlt hat, ab. Die Schadensberechnung wird also auch für den einzelnen Landwirt anhand seiner historischen Daten errechnet. Die Schadensauszahlung geht daher direkt an den Landwirt. Eine Schadensliquidierung direkt an die betreffende Genossenschaft ist laut gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für 3 Jahre zu bezahlen. Wie hoch ist er?
Mitglieder, welche sich bereits 2020 in den Fonds einschreiben, zahlen nur den Deckungsbeitrag. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich mit 2021 bzw. in den kommenden Jahren neu einschreiben, zahlen zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.
Für Neueinschreibungen 2021 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
50% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€ je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 50% = 270€/ha Mitgliedsbeitrag 2021
Für Neueinschreibungen 2022 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
100% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 100% = 540€/ha Mitgliedsbeitrag 2022
Für Neueinschreibungen 2023 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 150% = 810€/ha Mitgliedsbeitrag 2023
Für Neueinschreibungen 2024 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 200% = 1.080€/ha Mitgliedsbeitrag 2024
* Wert in €uro/dz wird jährlich vom Verwaltungsrat des Fonds aufgrund der höhe des Deckungsbeitrages des Vorjahres neu definiert.
Wann kann ich aus dem Fonds austreten?
Grundsätzlich gilt solange ich Mitglied im Fonds bin, sind auch die jährlichen Deckungsbeiträge zu entrichten!
Nach dem Ersteintritt gilt die Verpflichtung mindestens 3 Jahre Mitglied im Fonds zu bleiben und in diesen drei Jahren auch den jährlichen Deckungsbeitrag zu entrichten. Erst mit dem vierten Jahr hat man die Möglichkeit aus dem Fonds auszusteigen. Der Austritt muss aber schriftlich der Fondsverwaltung mitgeteilt werden. Die Fälligkeit dazu ist jeweils der 30. Juni, sofern vom nationalen Risikomanagementplan PGRA bzw. der Fondsverwaltung nichts anderes vorgegeben wird. Die bis dahin einbezahlten Deckungsbeiträge bleiben im Fonds und können nicht rückerstattet werden!
Für Betriebe, die sich bereits mit der Ernte 2020 in den Fonds eingeschrieben hatten, endet die Verpflichtung der drei Jahre mit Einzahlung der Deckungsbeiträge zur Ernte 2022 und die Mitgliedschaft im Fonds und somit auch die einhergehenden Verpflichtungen verlängern sich somit jeweils für ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wer somit bis zum 30. Juni 2023 den schriftlichen Austritt an die Fondsverwaltung übermittelt hat, wurde mit der Deckung Ernte 2023 aus dem Fonds ausgetragen und es werden auch keine weiteren Beiträgszahlungen in Rechnung gestellt. Alle Anderen, die nichts gegenteiliges mitgeteilt haben, sind weiterhin Mitglied des Fonds und entsprechend den Satzungen zum Fonds muss der Deckungsbeitrag für die Ernte 2023 eingezahlt werden.
Die nächste Fälligkeit um einen Austritt schriftlich mitzuteilen ist der 30. Juni 2024. Alle Austrittsbekundungen die uns innerhalb dieses Datums schriftlich (PEC) erreichen, gelten für die Ernte 2024. Um einen Austritt zu erwirken, muss der Landwirt, welcher Mitglied im Fonds ist, selbst innerhalb der Fälligkeiten aktiv werden! Ein entsprechendes Formular, steht im Downloadbereich zu Verfügung. Rückwirkende Austritte sind nicht möglich!
Für welche Erntejahre ist der "Trigger Event" erreicht?
Für den sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel Südtirol wurden bisher die Trigger für die Erntejahre 2020 und 2021 berechnet. Laut Datenerhebung über die Erzeugerorganisationen Vi.P. und VOG, sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Kostenindikatoren ergibt sich betreffend des Trigger Events folgende Situation:
Trigger Event Ernte 2020:
BIO-Produktion => ERREICHT => Antrag an MASAF gestellt => Trigger am 07.05.2024 bestätigt => Auszahlung bereits erfolgt;
IP-Produktion => NICHT ERREICHT;
Trigger Event Ernte 2021:
BIO-Produktion => ERREICHT => Antrag an MASAF gestellt => Trigger bestätigt => Berechnung Vergütung aktuell im Laufen;
IP-Produktion => NICHT ERREICHT;
Trigger Event Ernte 2022:
BIO-Produktion => ERREICHT => Antrag an MASAF gestellt => Trigger bestätigt => Berechnung Vergütung aktuell im Laufen;
IP-Produktion => NICHT ERREICHT;
(Datum: 25.03.2025)