Werte Landwirte,
in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 05.06.2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektorale Fonds I.S.T. zur Stabilisierung des Einkommens für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. für Äpfel in Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MASAF – einzureichen, um von den Förderbeiträgen laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren. Mit Jänner 2021 konnte auch die Prozedur zur Anerkennung des Hagelschutzkonsortiums als verwaltende Organisation des Fonds und auch die Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel in Südtirol, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium, abgeschlossen werden und mit Ministerialdekret Nr. 0357626 vom 05.08.2021 wurde der Fonds vom Landwirtschaftsministerium anerkannt.
Informationen zum sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel:
Der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist seit der Ernte 2020 aktiv. Aktuell wurden die Deckungsbeiträge 2024 von der Fondsverwaltung eingehoben. In den kommenden Monaten beginnen die Berechnungen zur Feststellung, ob der Fonds für die Ernte 2024 einschreiten muss oder nicht. Wir erinnern daran, dass ein Einschreiten des Fonds nur möglich ist, wenn ein Einkommensverlust von über 15 % (sog. Event Trigger) eingetreten ist. Zeitgleich erfolgt auch die Berechnung des Deckungsbeitrages für 2025, welcher innerhalb März 2026 eingehoben wird.
Verlängerung und Austritt:
Der Deckungsbeitrag erneuert sich grundsätzlich automatisch, sofern nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine Austrittserklärung schriftlich übermittelt wird. Der Austritt war bisher stets zum 30. Juni eines jeden Erntejahres möglich, wie im nationalen Risikomanagementplan PGRA festgelegt.
Aktuell können daher nur mehr Austritte mit Wirksamkeit zur Ernte 2026 berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Formular für den Austritt mit Wirksamkeit zur Ernte 2026 wurde im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Einschreibung in den Fonds:
Landwirte, die sich für 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, müssen dies bis spätestens 30. Juni 2026 tun. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für die Einschreibung 2027 vorgemerkt. Für die Einschreibung bitten wir Sie, eine schriftliche Anfrage mittels PEC unter Angabe des Betreffs „Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T.“ an unsere offizielle PEC-Adresse fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com zu senden.
Bitte legen Sie Ihrer Anfrage das ausgefüllte Formular „Antrag und Beauftragung zur Teilnahme am Fonds I.S.T.“ bei und geben Sie folgende Angaben an:
Bitte beachten Sie, dass alle Neueinschreibungen für 2026 ab dem 30. Juni 2026 verbindlich werden und die Mitgliedschaft im Fonds für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.
Mitgliedsbeitrag:
Betriebe, die sich im Jahr 2020 in den Fonds eingeschrieben haben, mussten keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Betriebe, die sich ab 2021 oder in späteren Jahren (2022, 2023, 2024, 2025, 2026 usw.) neu einschreiben, müssen im Jahr des Beitritts zusätzlich zum Deckungsbeitrag auch einen einmaligen Mitgliedsbeitrag entrichten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen – Der Mitgliedsbeitrag“.
Aus- & Eintritt – wichtige Frist:
Der Endtermin für den nächsten Aus- oder Eintritt in den sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist der 30. Juni 2026. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.