Mutualitätsfonds
Mutualitätsfonds I.S.T. Milch
In Zusammenarbeit mit dem Sennereiverband Südtirol wurde im Rahmen der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 28. April 2022 der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, zur Stabilisierung der Einkommen der Südtiroler Milchbäuerinnen und Milchbauern beizutragen und die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Situationen zusätzlich abzusichern.
Der Fonds ist organisatorisch beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol angesiedelt und wird gemäß den geltenden Satzungen sowie den europäischen Rechtsgrundlagen nach Art. 36 und 39-bis der EU-Verordnung 1305/2013 und der EU-Verordnung 2393/2017 verwaltet. Der Fonds verfolgt keine Gewinnabsichten und dient ausschließlich der Unterstützung der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Verwaltung und Funktionsweise des Fonds werden durch die entsprechenden Satzungen geregelt, die beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol eingesehen werden können. Aufgrund des erforderlichen Anerkennungsverfahrens beim Landwirtschaftsministerium in Rom besitzt derzeit ausschließlich die italienische Fassung der Satzungen rechtliche Gültigkeit. Sobald auch die deutsche Übersetzung offiziell verfügbar ist, wird diese ebenfalls veröffentlicht.

Teilnahme beim Fonds
Informationen zum Mutualitätsfonds I.S.T. Milch
Im Rahmen der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 28. April 2022 wurde einstimmig der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, die Einkommen der Südtiroler Milchbäuerinnen und Milchbauern zu stabilisieren und die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Situationen zusätzlich abzusichern.
Gleichzeitig wurde beschlossen, beim zuständigen Landwirtschaftsministerium MASAF die Anerkennung des Fonds zu beantragen, um Zugang zu den vorgesehenen EU-Fördermitteln gemäß Art. 36 der EU-Verordnung 1305/2013 sowie der EU-Verordnung 2393/2017 zu erhalten.
Mit Ministerialdekret Nr. 0375219 vom 18. Juli 2023 wurde das Hagelschutzkonsortium offiziell als verwaltende Organisation des Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol anerkannt. Damit verfügt der Fonds über die notwendige ministerielle Anerkennung, um die vorgesehenen öffentlichen Förderungen in Anspruch nehmen zu können.
Neueinschreibung in den Fonds
Landwirtschaftliche Betriebe, die sich für das Milchwirtschaftsjahr 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, können dies bis spätestens 30. Juni 2026 beantragen. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für das Milchwirtschaftsjahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für das darauffolgende Milchwirtschaftsjahr vorgemerkt.
Für die Neueinschreibung bitten wir um die Übermittlung einer schriftlichen Anfrage mittels PEC mit dem Betreff:
„Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T. Milch“
Die Anfrage ist an folgende PEC-Adresse zu senden:
fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com
Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.
Verlängerung und Austritt
Für alle Betriebe, die sich bereits 2022 oder in den darauffolgenden Jahren in den Fonds eingeschrieben und die vorgesehene Dreijahresverpflichtung erfüllt haben, verlängert sich die Teilnahme am Fonds grundsätzlich automatisch für ein weiteres Milchwirtschaftsjahr, sofern nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen ein schriftlicher Austritt beantragt wird.
Landwirte, die nicht mehr am Fonds teilnehmen möchten, können den Austritt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen beantragen, wie dies im gesamtstaatlichen Risikomanagementplan PGRA vorgesehen ist. Das entsprechende Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Austrittsanträge, die nach Ablauf der vorgesehenen Frist eingehen, können erst für das darauffolgende Milchwirtschaftsjahr berücksichtigt werden. In diesem Fall verlängern sich die Teilnahme sowie die damit verbundenen Verpflichtungen automatisch für ein weiteres Jahr.
Wichtige Frist für Ein- und Austritt
Die Frist für den Ein- oder Austritt zum sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für das Milchwirtschaftsjahr 2025 ist bereits abgelaufen. Der gesetzlich vorgesehene Endtermin war der 30. Juni 2025.
Landwirte, die ab dem Milchwirtschaftsjahr 2026 einen Ein- oder Austritt beantragen möchten, können dies bis spätestens 30. Juni 2026 tun.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für das Milchwirtschaftsjahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Die notwendigen Formulare finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.
Informationsvideo und Kontakt
Auf unserem YouTube-Kanal finden Sie zudem ein Informationsvideo zum Mutualitätsfonds Milch:
Für Fragen zur Teilnahme am Fonds oder bei Problemen bei der Übermittlung der Unterlagen steht Ihnen unsere Abteilung Mutualitätsfonds gerne zur Verfügung.
E-Mail: fonds@hagelschutzkonsortium.com
Telefon: +39 0471 256028
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Häufige Fragen
Welches Einkommen wird durch den Fonds gedeckt?
Durch den Fonds wird lediglich das Einkommen aus der Milchproduktion abgesichert. Einkommen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten wie Urlaub auf dem Bauernhof, aus Buschen- und Hofschänke, u.a. sowie persönliche Gehälter für lohnabhängiger Arbeit spielen dabei keine Rolle.
Warum sollte ich diesen Fonds I.S.T. Milch beitreten und einzahlen?
Grundsätzlich ist die Teilnahme am Fonds freiwillig. Jeder Landwirt muss als Unternehmer selbst entscheiden, ob er in den Fonds einzahlen soll oder nicht und ob er sein Einkommen absichern will. Gerade aber in der Milchwirtschaft wo die Höhe des Einkommens (Erlös abzüglich Kosten) vielfach den hohen Schwankungen bei Kraftfutterzukauf, Treibstoff, Energiepreise, und diversen Kosten zu den Milchprodukten abhängen, macht es durchwegs Sinn einem solchen Fonds beizutreten. Denn eine Ausgleichszahlung aus dem Fond kann auch dann eintreten, wenn der Milchauszahlungspreis konstant bleibt, jedoch die Produktionskosten am Hof stark ansteigen, wie das zuletzt auch 2021 der Fall war.
Wenn der Fonds greift, gibt es dann in Notsituationen noch Unterstützung als Direktförderung?
Es muss nicht zwingend so sein, dass in einem Notfall keine weiteren Direktförderungen durch die lokale öffentliche Verwaltung gezahlt werden können. Die Frage ist viel mehr welche Landwirte Zugang zu diesem Fördermittel haben werden. Etwa jene die ihre Hausaufgaben gemacht haben und sich entsprechend gegen Ausfälle abgesichert haben und somit nur im äußersten Notfall weitere Hilfszahlungen beanspruchen müssen, oder jene die sich nicht abgesichert haben? Argumente zu finden, dass auch letztere im Notfall Hilfszahlungen aus einem öffentlichen Fördertopf erhalten müssen, könnte aber durchwegs schwierig werden. Aus diesem Grund ist eine Teilnahme am Fonds in jedem Fall zu empfehlen! Weiters gilt zu bedenken, dass die lokalen öffentlichen Verwaltungen immer weniger Geld zur Verfügung haben um in Notsituationen entsprechend eingreifen zu können und diese Art der Unterstützung für die Landwirtschaft leider gegenüber anderen Wirtschaftszweigen zunehmend schwieriger zu rechtfertigen ist. Mutualitätsfonds sind hierbei eine Möglichkeit sich zusammen zu tun und sich in gegenseitiger Absicherung selbst zu helfen und dabei auch die Fördermittel der EU in Anspruch zu nehmen. Dies hat auch die Europäische Union erkannt und wird in Zukunft beim Riskmanagement in der Landwirtschaft verstärkt in solche Systeme investieren und den Mutualitätsgedanken fördern. Das sogenannte Gießkannenprinzip hat mittlerweile ausgedient. Ein solcher Fonds ist, wenn man so will, als Investition mit Hebelwirkung zu sehen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Europäische Union zur Einkommensstabilisierung die Einzahlung des Landwirtes um weitere 70% ergänzt. Von diesen EU-Geldern werden also nur jene Landwirte profitieren, welche in Zukunft Systeme mit Mutualitätsgedanken nutzen und in diese investieren. Dabei gilt: Je eher desto besser!
In den Fonds werden Gelder der Landwirte eingezahlt sowie öffentliche Fördergelder eingezahlt. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Jeder Landwirt, der seine Milch an einen Milchhof in Südtirol liefert, kann in den Fonds einzahlen. Dabei zahlt der Landwirt 30% ein und die öffentliche Verwaltung ergänzt den Betrag um weitere 70%. Beispiel: 300€ zahlt der Landwirt, 700€ legt die EU als Förderung drauf. In Summe sind somit 1.000€ im Fonds. Das Geld im Fonds steht den Landwirten für eine eventuelle Schadensvergütung zur Verfügung und muss somit kurzfristig verfügbar sein. Das heißt es darf nicht für spekulative Zwecke verwendet werden oder in riskanten Aktien investiert werden. Weiters muss die Verwaltung des Fonds jährlich eine Abrechnung und die Bilanz des Fonds dem Landwirtschaftsministerium zur Prüfung vorlegen.
Wann zahlt der Fonds?
Der Fonds zahlt, wenn im allgemeinem ein Einkommensverlust von über 15% zu verzeichnen ist. Dieser Faktor wird als „Event Trigger“ bezeichnet. In der Hagelversicherung ist dieser Trigger vergleichbar mit dem Hagelschlag, der in einem Gebiet in einer gewissen Höhe eingetreten ist. Beim Fonds kann dieser „Event Trigger“ durch einen sinkenden Milchauszahlungspreis oder stark ansteigender Produktionskosten ausgelöst werden. In der Milchwirtschaft sind dabei vielfach die Schwankungen bei den Produktionskosten für einen Einkommensverlust verantwortlich. Ist der „Event Trigger“ erreicht, kann der Fonds eine Vergütung vornehmen, sofern der einzelne Landwirt einen Ausfall von über 20% zu beklagen hat. Diese Schadensschwelle von 20% ist gesetzlich vorgegeben.
Wieviel muss eingezahlt werden?
Laut Analysen der Universität Padua, die anhand anonymisierter Daten zweier Südtiroler Milchhöfe erstellt wurden, wird der Landwirt ungefähr 0,003 € bis 0,0035€ je Kilogramm gelieferter Milch in den Fonds einzahlen müssen damit der Fonds im Schadensfall die gesetzlich vorgegebenen Mindestauszahlungen nachkommen kann. Dieser vom Landwirt einzuzahlende Betrag betrifft den Anteil von 30%. Die öffentliche Verwaltung ergänzt die Einzahlung um weitere 70%! Beispiel: Bei einer Produktion von 100.000 kg Milch im Jahr und 0,003€/kg Milch ergibt der Anteil zu Lasten des Landwirtes 300€. Die öffentliche Verwaltung, sprich EU, legt weitere 700€ drauf. Insgesamte Einzahlung in den Fonds = 1.000€
Wieviel würde der Fonds auszahlen?
Laut Analysen der Universität Padua, anhand anonymisierter Daten zweier Südtiroler Milchhöfe, hätte der Fonds in den letzten 10 Jahren bereits 2-mal einschreiten müssen. Dabei wäre durchwegs auch bis zu 0,02€ je kg Milch im Schnitt zu vergüten gewesen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben darf der Fonds maximal 70% des Bruttoausfalls auszahlen und muss eine Mindestvergütung von 20% des festgestellten Ausfalls garantieren.
An wem geht die Schadensauszahlung?
Der Fonds deckt das Einkommen des einzelnen Landwirtes, welcher in den Fonds eingezahlt hat. Die Schadensberechnung wird also auch für den einzelnen Landwirt anhand seiner durchschnittlichen Einkommen errechnet. Die Schadensauszahlung geht daher direkt an den Landwirt. Eine Schadensliquidierung direkt an den Milchhof oder sonstige Institutionen ist laut gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.