Vorbereitung auf die Hagel- und Frostversicherung 2025
Vom 10. März bis 30. April kann versichert werden!
Das Anliegen des Hagelschutzkonsortiums ist es, die Versicherungsbedingungen nach aktuellem Wissensstand zu definieren und die bestmöglichen Bedingungen für die Landwirte mit den Gesellschaften auszuhandeln – auch wenn einige Dekrete des Ministeriums noch auf sich warten lassen. Mit Beginn der Versicherungskampagne wird das Konsortium alle Mitglieder über die wichtigsten Details informieren.
Info Vorab: Die Deckungszeit von 12 Tagen bei Frost und 3 Tagen bei Hagel wird sich voraussichtlich nicht ändern.Wir empfehlen ausdrücklich, die Versicherung gleich zu Beginn der Versicherungskampagne abzuschließen!
LAFIS-Flächenbogen und Obstbaukataster aktuell halten!
Um in den Genuss des vollen Förderbeitrages für die Hagelversicherung zu gelangen, müssen die Versicherungszertifikate anhand der offiziellen Flächendaten aus LAFIS und dem Obstbaukataster oder Weinbergrolle abgefasst werden. Achtung: Es gilt eine 0%-Toleranz. Gibt es Änderungen im LAFIS und Obstbaukataster nach dem Versicherungsabschluss, ist mit einem Beitragsausfall zu rechnen!
Folgendes ist zu beachten:
• Vor Versicherungsabschluss muss der LAFIS-Flächenbogen aktualisiert werden: z.B. sind Pachtflächen, Kulturänderungen, Neuanlagen und Flächenübertragungen zu melden.
• Kulturänderungen von Obst- in Weinbau oder umgekehrt müssen dem zuständigen LAFIS-Amt gemeldet werden und ab der Rodung als ruhende bzw. Brachfläche eingetragen werden. Nur so ist es möglich, die betreffende Fläche nicht zwingend mitzuversichern. Nach Pflanzung der neuen Kulturart kann die Neueintragung dieser ins LAFIS beantragt werden.
• Vor Versicherungsabschluss muss auch das amtliche Obstbaukataster überprüft und gegebenenfalls richtiggestellt werden. Besonders Flächen mit oder ohne Hagelnetz müssen korrekt vermerkt sein.
Bei Versicherungsabschluss ist der aktuelle LAFIS-Flächenbogen und das amtliche Obstbaukataster oder die Weinbaukartei vorzulegen!